Berufskraftfahrer Ausbildung
Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz
⇒ beschleunigte Grundqualifikation⇐
Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) und seit dem 10. September 2009 (LKW - Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis - Neuerwerber, wenn er gewerblich fahren möchte, eine Grundqualifikation nachweisen, für dessen Erwerb gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Bei uns können Sie die beschleunigte Grundqualifikation erwerben, wenn Sie einen Kurs besuchen der 140 Stunden dauert und 10 Fahrstunden absolvieren. Am Ende des Kurses machen Sie eine 90-minütige Prüfung vor Ihrer zuständigen Indusdrie-und Handelskammer.
Der Erwerb der Grudqualifikation wird dann als Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein nachgewiesen.
Bei gewerblichen Fahrten ohne der Schlüsselzahl 95, muss der Fahrer mit einem Bußgeld bis zu 5000€ rechnen.
Kurse zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation werden in unseren Fahrschulen regelmäßig durchgeführt. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung um mehr zu erfahren.
Berufskraftfahrer Weiterbildung
Berufskraftfahrer Weiterbildung
Für alle Bus-und Lkw Fahrer besteht die Verpflichtung, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) teizunehmen, wenn Sie mit Fahrzeugen der Klasse D1, D1E, D, DE und C1, C1E, C, CE gewerblich unterwegs sind.
Zum Erwerb der Weiterbildung LKW-oder Bus muß der Fahrer eine Schulung von 35 Stunden nachweisen, die bei uns in unseren Flyer festgelegten Samstagen (5 mal 7 Samstage) oder in Wochenkursen stattfinden.
Kontakt
Pflegerstrasse 23
92436 Bruck
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Dienstag
Unterricht von 19:00 - 20:30
Donnerstag
Bürozeiten von 17:00-19:00
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Montag
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Mittwoch
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Unterricht nach Vereinbarung
Bürozeiten Mittwoch ab 19:00